Immobilienrecht

Das private Immobilienrecht umfasst alle Rechtsfragen aus dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen über Grundstücke, die Errichtung und Nutzung von Gebäuden. Aber auch das gewerbliche Mietrecht oder Pachtrecht und die Vermietung von Wohnraum zählen zum Immobilien­recht im weiteren Sinne.

Gute Planung und die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen sind daher von grundlegender Bedeutung.

Hierbei stehen wir Ihnen insbesondere bei Rechtsfragen in den Bereichen beratend zur Verfügung und setzen Ihre Interessen bei Bedarf auch gerichtlich für Sie durch.

Im Wohnraummietrecht helfen wir Ihnen in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum. Von der Prüfung der bestehenden Mietverträge bis zur Erstellung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Individualmietverträge.

Nicht zuletzt unterstützen wir Sie als Vermieter außerdem – außer­gericht­lich und vor Gericht – beispielsweise bei der Einforderung offener Miet­forderungen, bei der Kündigung eines Miet­verhältnisses wie auch in Räumungs­verfahren.

Im Gewerbemietrecht stehen sich im Regelfall zwei Unternehmer gegenüber. Der Gewerbemieter verdient aus Sicht des Gesetzgebers weniger rechtlichen Schutz als der Wohnraummieter. Gewerbemietverträge werden von den Parteien relativ frei ausgehandelt. Aufgrund der oft vereinbarten, zeitlich sehr langen Bindung an den Gewerbemietvertrag und etwa auch der Vereinbarung bestimmter Mietzinsformen kann ein Gewerbemietvertrag für den Gewerbemieter zu einer teuren oder ruinösen Falle werden. Gewerbemietverträge bedürfen vor Abschluss einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Wir wollen durch vorausschauende Vertragsgestaltung und Verwendung von klaren Definitionen und Standards künftige Konflikte vermeiden. Andererseits scheuen wir auch keine Auseinandersetzung, wenn es um die Durchsetzung von berechtigten Forderungen geht.

Die Errichtung oder der Umbau einer Immobilie, die Sanierung von Wohn- und Gewerbeobjekten oder bereits die Planung eines Bauvorhabens ziehen oft erhebliche rechtliche Probleme nach sich. Daraus können sich Streitigkeiten zwischen dem Architekten / dem ausführenden Bauunternehmen und dem Bauherren ergeben, die oftmals in einem langwierigen Klageverfahren über Baumängel, Werklohnforderungen und Schadensersatzansprüche enden.